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Das Wappenwesen (Ordensheraldik)
des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem
Von Adolf F. J. Karlovsky

Die Entstehung des europäischen Wappenwesens ist mit den Kreuzzügen und der gesamten Gedankenwelt des mittelalterlich-ritterlichen Rittertums eng verbunden.

Es liegt in der Natur des Menschen, sich untereinander zu unterscheiden, Besonderheiten zu pflegen, sich „auszuzeichnen". Um so begreiflicher ist der Wunsch der Ritter nach einer besonderen „Auszeichnung", verpflichteten sie sich doch mit dem Ritterschlag für immer zu Gottes-, Herren- und Frauendienst, wie es ja auch ihre persönliche Ehre befahl. Das Familienwappen entwickelt sich dann aus dem persönlichen Wappen geradezu von selbst, als eine logische Folge. Es ist auch verständlich, daß auch die ritterlichen Vereinigungen als Gesamtheit, also die „Orden" wieder ein gemeinsames Symbol annahmen, woraus sich im Laufe der Zeit sowohl die Ordenswappen als auch die Ordensabzeichen entwickelten.

Selbstverständlich findet man in allen europäischen Orden das Kreuz, schon als Unterscheidungszeichen von ihren meist islamischen Gegnern im Kampfe. Aus dem Ganzen folgt auch die Entwicklung der Unterscheidungszeichen der Stämme und Nationen; manche europäischen Staaten, vor allem Österreich, leiten ihre Nationalfarben direkt von den Kreuzzügen ab. Das Wappen als Unterscheidungszeichen erfuhr natürlich alsbald die umfangreichsten Differenzierungen.


Ein Lazarusritter um 1200

Die Lazarusritter trugen, so wie die meisten anderen ritterlichen Vereinigungen, das sogenannte „griechische" Kreuz, dessen Balken gleich lang sind, auf den Waffenröcken in Höhe der linken Schulter. Auffallend bei den Lazarusrittern war die Farbe ihres Kreuzes: Grün. Die Farbe blieb bis heute für den Lazarusorden charakteristisch, ja sie wurde sogar zu einem Synonym für „caritativ". Das Grün bei den Lazarusrittern war durchaus auffallend, weil diese Farbe ursprünglich nur als Ergänzungsfarbe bei den Wappen vorkommt aber praktisch nie als Farbe der Schildfigur.

Jedenfalls gilt das Grün als typisch für den Lazarusorden seit den Tagen der Frühheraldik.

Vaclav Mericka schreibt dazu: „Die grüne Farbe war für die Spitalsorden charakteristisch und wurde von dem geistlichen Ritterorden des Heiligen Lazarus und von allen seinen Nachfolgern verwendet, und zwar vor allem von dem französischen Orden gleichen Namens, von dem savoyischen und später italienischen Orden des Heiligen Mauritius und Heiligen Lazarus, aber auch von dem modernen, souveränen Orden des Heiligen Lazarus.

Von den übrigen erwähnten Orden führten der Orden von Alcantara und der Orden des Heiligen Benedikt von Aviz ein grünes Band. Von den weiteren weltlichen Ritterorden, die das Zeichen am grünen Band trugen, seien der deutsche Orden des Heiligen Joachim, der schwedische Wasa-Orden und der sächsische Orden der Rautenkrone erwähnt, weiter der schottische Distelorden, der äthiopische Orden des Siegels Salomons und der persische Sonnen- und Löwenorden." (Orden und Auszeichnungen, Artia, Prag, 1966.)

Das ursprüngliche Ordensabzeichen, das grüne Heroldskreuz im Wappen, wurde unter Großmeister Jean de Levis (1557-1564) zum achtspitzigen Kreuz der sogenannten „Malteserart" abgeändert.

Auch dieses Kreuz wurde ursprünglich nur aus Stoff auf den Mantel genäht; erst später entstanden auch die um den Hals getragenen emaillierten Dekorationen, wie wir sie heute kennen.

Das derzeitige Große Ordenswappen, ausgefertigt nach den noch immer gültigen Anordnungen des Generalkapitels vom 17. Dezember 1933, bezeugt schon durch seine Einfachheit sein ehrwürdiges Alter aus den Tagen der Frühheraldik.


Das Große Ordenswappen

Sein Hauptbestandteil ist ein silberner Schild mit durchgehendem Kreuz. Das Silber des Schildes gilt — nach einer Erklärung des Großmeisters Charles Achille de Nérestang (1645-1673) — als „Farbe der Heiligen Jungfrau", wohingegen das Grün die Hoffnung symbolisiert. Diesem Ordensschild wird ein achtspitziges, grünes Kreuz unterlegt — bis 1556 war es ein griechisches Kreuz — und beide umgibt eine Collane mit dem Ordenskleinod.

An die einstige Souveränität des Ordens erinnert der schwarze Wappenmantel — das Schwarz erinnert an Basilius den Großen.

Der Wappenmantel ist mit Hermelin gefüttert und von einer Magistralkrone überhöht; der Mantel wird außerdem von goldenen Schnüren mit Quasten gebunden

Die (heraldisch) linke Schulter ziert ein grünes, goldbordiertes achtspitziges Ordenskreuz. Die Magistralkrone ist eine goldene, schwarz gefütterte Orientalkrone mit neun sichtbaren Spitzen. Ein Reichsapfel mit achtspitzigem Kreuzchen überhöht die Krone.

Außerhalb des Schildes befindet sich ein grünes Band mit dem Wahlspruch des Ordens Atavis et Armis (Mit Ahnen und Waffen) in silberner Schrift, ein Wahlspruch, der die alte Devise En guerre et en paix im 18. Jahrhundert ablöste.

Das Ordenssiegel ist rund und zeigt das kleine Ordenswappen, d. h. der silberne Schild trägt ein durchgehendes grünes Kreuz, das die Ordenscollane mit Kleinod umgibt.

Weil das Wappenwesen seit seinem Entstehen als eine ritterliche Angelegenheit angesehen wurde und ein Wappen zu führen zu den vornehmsten Prärogativen und Rechten eines jeden Ritters gehört, ist es auch ganz natürlich, daß der Orden des Heiligen Lazarus seit Beginn die Wappenführung seiner Mitglieder nicht nur förderte, sondern auch kontrollierte. In der Pariser „Bibliothìque Nationale" gibt es vier große, prachtvolle Wappenbücher des Ordens; verschiedene Großpriorate (Böhmen z. B. seit 1937) führten bzw. führen Wappenrollen ihrer Ritter und Affiliés. Dem Orden anzugehören, wurde immer mit Recht als eine große Ehre angesehen, und darum strebten die Ordensritter schon seit dem 14. Jahrhundert danach, diese Zugehörigkeit auch in ihren Wappen zu zeigen und deutlich zu betonen. Im Laufe der Zeit regelte der Orden diesen Gebrauch, und die eingeführten Grundsätze wurden auch in der erwähnten Anordnung vom 17. Dezember 1933 festgestellt. In naher Zukunft wird darüber eine neubearbeitete und erweiterte separate Ordenspublikation mit erläuternden Illustrationen erscheinen.

Alle Ordensritter sind berechtigt, in ihrem Wappen ein silbernes Schildhaupt mit dem durchgehenden grünen Kreuz anzunehmen. Weiters unterlegen sie dem Wappenschild das achtspitzige, grüne Ordenskreuz (Rechtsritter ohne Bordüre, Devotionsritter weiß bordiert) und umgeben den Schild mit dem grünen Ordensband (bzw. der Ordenscollane) mit entsprechendem Kleinod (also entweder Hals- oder Großkreuz). Es ist selbstverständlich dabei zu beachten, daß jeder Ordensritter nur diejenigen Insignien beifügen darf, die ihm zustehen und welche er in Wirklichkeit auch „in natura" trägt. Die Affiliierten und die Compagnons fügen zum Wappenschild nur ihre entsprechenden Kleinodien bei, sind aber nicht zur Führung des Schildhauptes oder des Kreuzes hinter dem Schilde berechtigt. Die Rechts- und Devotionsdamen führen dagegen das Ordensschildhaupt und fügen auch ihr Ordenskleinod unter dem Schild bei, ohne jedoch den Schild mit dem achtspitzigen Kreuz zu unterlegen, was auch den Chevaliers de Minorité nicht zusteht.

Die höchsten Würdenträger des Ordens, nämlich der Großmeister (bzw. Statthalter, falls die Würde des Großmeisters nicht besetzt wird), die Mitglieder der Zentralverwaltung und des Obersten Rates sowie Großpriore und Großbaillis, sind berechtigt, ihre Wappen mit allen ihnen zustehenden Bestandteilen, wie Helm mit Helmzier und -decken, bzw. Prachtstücken (z. B. Schildhaltern, Wahlsprüchen, Kronen usw.) und mit allen Abzeichen ihrer Würde im Orden, zusätzlich auf den oben beschriebenen Ordenswappenmantel zu legen. Auch dieser ist von der Magistralkrone überhöht. Der geistliche Protektor des Ordens führt die Krone, den Wappenmantel und die Würdeabzeichen (hinter dem Schilde schräggekreuzter Schlangenstab und Patriarchenkreuz) seines Amtes als Patriarch von Jerusalem.

Der Großmeister (bzw. der Statthalter) des Ordens ist als einziger berechtigt, in seinem Wappen an Stelle des Schildhauptes sein Familienwappen mit dem Ordenswappen zu quadrieren, wobei sich in dem solcherart geviertelten Schilde im 1. und 4. Feld das Ordenswappen und im 2. und 3. Feld das Familienwappen wiederholen. Das Abzeichen des Großmeisters (bzw. des Statthalters) besteht aus zwei hinter dem Schilde schräggekreuzten Kommandostäben. Diese sind weiß mit goldenem Beschlag und mit achtspitzigen grünen Ordenskreuzchen besät. In den unteren Beschlag wird die Ordensdevise eingraviert.


Das Wappen des 49. Großmeisters,
H.E. Don Carlos Gereda de Borbon,
Marquis de Almazan

Der Großkapitular kreuzt hinter seinem Schilde den Kommandostab mit dem Schwurhandszepter, der Großkanzler den Kommandostab mit dem Ordensschwert.

Weil der Orden international ist, spiegeln sich begreiflicherweise in der Heraldik seiner Mitglieder verschiedene lokale und nationale Traditionen. So ist es z. B. fast unmöglich, die Wappen der mitteleuropäischen, skandinavischen oder anglosächsischen Ritter ohne Helm, Helmzier und -decken darzustellen. Andernteils betont man in romanischen Ländern, wo die Helmzier besonders bei dem niedrigen Adel fast unbekannt ist, wieder Rangkronen, Schildhalter, Devisen usw. Auch spezielle Damenschilde sind in manchen Breiten fast obligatorisch, in anderen Ländern aber wieder praktisch unbekannt. Alle diese Gewohnheiten werden natürlich vom Orden respektiert, und die Vorschriften des Ordens bieten auch genügend Raum, um lokalen Traditionen angepaßt zu werden. Auch Kleinodien von anderen anerkannten Orden oder hohen Auszeichnungen mit Wappen dürfen gleichzeitig mit dem St.-Lazarus-Kreuz getragen werden.

Die Ordensmitglieder, welche zur Zeit ihrer Investitur kein ererbtes Familienwappen haben oder kein persönliches Wappen führen, dürfen dieses, die heraldische Tradition ihres Vaterlandes und die Regeln und Gewohnheiten des Wappenwesens streng respektierend, frei annehmen und dem Großkanzler zur Registration vorlegen. Ein solches Wappen wird dadurch, natürlich ohne die Abzeichen des Lazarusordens, die nur den wirklichen Ordensmitgliedern zustehen, in der Familie des Wappenerwerbers erblich.

Die Ordensdevise lautete bis zum 18. Jahrhundert „Im Kriege und im Frieden, zu Lande und zu Wasser".

Alle Würdenträger und Ritter des Lazarusordens sind berechtigt, das Ordenswappen mit ihrem Familienwappen (bzw. dem persönlichen Wappen) zu kombinieren. Es gilt dafür immer noch die Anordnung des Großmeisters des Lazarusordens vom 17. Dezember 1933.

Hier sei nur allgemein erwähnt, daß das Ordensoberhaupt das Ordenswappen gemeinsam mit seinem Familienwappen in einem Schilde führt.

Die Ritter des Ordens vom Heiligen Lazarus sind zur Führung eines Schildhauptes berechtigt. Außerdem steht ihnen auch die Führung des achtzackigen Ordenskreuzes hinter dem Wappenschild des Lazarusordens zu.

Alle Ordensmitglieder dürfen auch das Ordensabzeichen (Ordenskleinod) ihrem Familienwappen (bzw. persönlichem Wappen) beifügen.

Quelle: Auszug aus dem Werk "Memento", Autor: † Erich Feigl, herausgegeben vom Kanzleramt des Grosspriorates von Österreich des Ordre Militaire et Hospitalier de Saint-Lazare de Jerusalem, Wien, 1978, Seiten 118 bis 121

Letzte Aktualisierung am 14.12.2017

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