Ein konstruierter Schauprozess?
Ein massiver Rechtsbruch mit Billigung der Ordensregierung?
Wie bereits auf der Eingangsseite erwähnt, fand am 21.09.2011 in Pilsen ein Procedere statt, das mittels gröbster Rechtsbeugungen durchgeführt wurde. Noch am gleichen Tage hatte ich mir umfangreiche Notizen gemacht, da offensichtlich von der ganzen Aktion kein offizielles Protokoll gemacht worden war. Nach langer und gründlicher Überlegung habe ich mich nun - nach 20 Monaten - entschlossen den ganzen Vorfall im Internet zu veröffentlichen.
Aus diesem Anlass wird hier ein offener Brief an den Großmeister, S.E. Don Carlos Gereda de Borbon, Marquis de Almazan mit Datum vom 22.06.2011 veröffentlicht. |
"Eure Exzellenz Großmeister, als rechtliche Grundlage für den Schriftverkehr mit Eurer Exzellenz berufe ich mich auf Artikel 3.15 der Verordnungen unseres Ordens. Hiermit trage ich eine formale Beschwerde gegen den Großballi der Tschechischen Großballei, S.E. Prof. Dr. Ales Bluma, D.S.M., GCLJ vor, die das Ziel hat eine externe Prüfung der Tschechischen Großballei gemäß Artikel 3.11 der Verordnungen einzuleiten. Unter der Voraussetzung, dass es sich bei unserem Orden tatsächlich um einen weltweiten christlichen Ritterorden handelt, der auf der Grundlage des praktizierenden Christentums und ritterlichen Werten gegründet ist, haben meine Ehefrau und ich um eine Aufnahme in unseren Orden ersucht. Gleichfalls aufgrund dieser vorgegebenen Werte haben wir den größten Teil unseres materiellen Besitzes zu Lebzeiten unserem Orden vermacht, nämlich die Schenkung des Landgutes Radimovice. Leider weist unser Orden aber in großen Bereichen große Mängel auf, wie dies die Praxis zeigt. Wenn elementare Grundsätze, wie z.B. praktizierendes Christentum und Charakter von Mitgliedern nicht erfüllt werden - wie dies Artikel 4.1 und 4.2 der Verordnungen vorsehen - dann kann ich dies nicht stillschweigend dulden. Dazu kommt eine Vielzahl von gegenwärtigen Mängeln und Missständen in der Tschechischen Großballei. Damit ist eine Situation entstanden, dass eine Lösung dieser Problematik nur von außen kommen kann. Dabei verweise ich auf den beigefügten, umfangreichen Schriftverkehr in der deutschen Amtssprache (gemäß Artikel 13.1 der Verfassung) unseres Ordens. Gemäß Artikel 2.4 Absatz 2 der Verordnungen ist der Leiter einer Jurisdiktion alleine für alle Angelegenheiten und Aktivitäten in dieser Jurisdiktion verantwortlich. Aus diesem Grunde richtet sich diese Beschwerde gegen den Großbailli der Tschechischen Großballei, S.E. Chev. Prof. Dr. Ales Bluma, D.S.M., GCLJ. Dabei kommt noch ein persönlicher Aspekt hinzu. Auf einer offiziellen Internetseite des tschechischen Innenministeriums werden die Namen von Agenten der ehemaligen kommunistischen Geheimpolizei (Statni bezpecnost) veröffentlicht. Gibt man dort in der Suchmaske unter Prijmeni (Familienname) und Jmeno (Vorname) die Kombination Bluma Ales ein erfolgt ein positives Ergebnis. Das Geburtsdatum stimmt zudem auch mit dem Geburtsdatum des tschechischen Großbailli überein. Da diese Informationen im Internet der Öffentlichkeit zugänglich sind, wird durch die gegenwärtige Situation dem Ansehen unseres Ordens massiv geschadet. Diese Angelegenheit erfordert deshalb unbedingt eine offizielle Klärung durch unseren Orden. Seit dem 22.01.2011 hatte ich umfangreichen Schriftverkehr an folgende hohe Amtsträger übersandt: H.E. Chev. Klaus Peter Pokolm, GCLJ , H.E. Chev. Dr. Ronald Hendriks, GCLJ und H.E. Chev. Dr. Axel Mittelstaedt, GCLJ. H.E. Chev. Dr. Axel Mittelstaedt, GCLJ teilte mir am 06.06.2011 per Email mit: „...Ihre Angelegenheit betrifft zum überwiegenden Teil Ihre Jurisdiktion, die Großballei der Tschechischen Republik. Anlässlich persönlicher Gespräche in Bratislawa habe ich daher Ihren Jurisdiktionschef, H.E. Chevalier Professor Dr. Ales Bluma GCLJ, über die verschiedenen von Ihnen vorgebrachten Behauptungen informiert (selbstverständlich habe ich die einzelnen Themen Ihrer Briefe als vertraulich behandelt). Sie werden folglich von Ihrem Jurisdiktionschef aufgefordert werden, diese Angelegenheit zu kommentieren. Es ist keinesfalls die Aufgabe des GMC (Anmerkung: Grand Magistral Council = Ordensregierung), sich in nationale Interessen einzumischen...“ Ein Grundsatz der demokratischen Justizpraxis besagt jedoch, dass keine Person, die beschuldigt wird, gleichzeitig selbständig und allein verantwortlich die eigenen Ermittlungen gegen sich leiten kann! Aus diesem Grunde lehne ich eine Vernehmung meiner Person durch den Großbailli der Tschechischen Republik entschieden ab. Wenn es zudem nicht die Aufgabe des GMC ist, sich in „nationale Interessen einzumischen“, dann besteht nur noch die Möglichkeit die gesamte Problematik Eurer Exzellenz Großmeister vorzulegen. Als Großmeister hat Eure Exzellenz schließlich gemäß Artikel 8.2, Absatz 5 bei Eurer Amtseinführung einen Eid abgelegt, in dem Ihr Euch feierlich vor Gott verpflichtet habt, sicherzustellen, dass die Statuten, Vorschriften, Dekrete und Bräuche des Ordens hochzuhalten sind und sicherzustellen ist, dass diese auch von allen Mitgliedern des Ordens hochgehalten und beachtet werden. Der beigefügte umfangreiche Schriftverkehr erfolgt in der deutschen Amtssprache unseres Ordens. Ich habe bereits Hunderte von Stunden in den gesamte Vorgang investiert und mir sind auch finanzielle Ausgaben entstanden. Es ist Aufgabe vom Orden die Problematik zu lösen und gegebenenfalls auch Übersetzungen von der deutschen in die englische Amtssprache zu veranlassen. Der gesamte Umfang übersteigt bei weitem die Möglichkeiten einer Einzelperson. Mit vorzüglicher Hochachtung
Mikulas Krejcik z Radimovic, OLJ |
Das Originalschreiben (in spanisch) wurde S.E. dem Großmeister zusammen mit umfangreichen Schriftverkehr, der zuvor mit Mitgliedern der Ordensregierung geführt worden war (auch mit umfangreichen Anlagen, die als Beweismittel dienen) am 24.06.2011 zugestellt. Der Verfasser hat bis heute von offizieller Seite darauf keine Antwort erhalten. Ein Nachforschungsauftrag bei der Tschechischen Post und der Spanischen Post ergab, dass die Sendung dem Empfänger am 28.06.2011 zugestellt worden ist.
Der Großbailli der Tschechischen Republik. S.E. Prof. Dr. Ales Bluma, D.S.M, GCLJ wurde ebenfalls am 24.06.2011 von mir schriftlich verständigt, dass gegen ihn nun eine offizielle Beschwerde gemäß den Ordensvorschriften bei S.E. dem Großmeister eingereicht wurde. Vorschriftsmäßig wurde ihm eine Kopie des (spanischen) Originalschreibens an S.E. dem Großmeister (mit deutscher Übersetzung) zugesandt. Die Sendung wurde dem Empfänger am 27.06.2011 zugestellt. Gleichzeitig war diesem Schreiben eine Kopie meines 13-seitigen Schreibens (in deutscher Sprache) vom 25.01.2011 an dem damaligen Grand Magistral Council Delegate - Europe, H.E. Chev. Dr. Ronald Hendriks, GCLJ, GCMLJ. Damit wurde der tschechische Großbailli über den Grund der Beschwerde ausreichend informiert.
Wichtig: Das Schreiben vom 25.01.2011 an dem damaligen Grand Magistral Council Delegate - Europe war keine offizielle Beschwerde gemäß Artikel 3.15 der Verordnungen des Ordens gewesen. Dieses Schreiben hatte zu diesem Zeitpunkt lediglich informativen Charakter gehabt. Deshalb war es auch nicht notwendig gewesen, damals dem Großbailli der Tschechischen Republik eine Kopie zuzustellen. Erst als dem Betreiber dieser Webseite die Internetseite des Tschechischen Innenministeriums bekannt wurde, erst dann hatte er überhaupt Handlungsbedarf für eine offizielle Beschwerde gegen den tschechischen Großbailli gesehen.
Der Grund warum der Orden unbedingt klären sollte, ob es sich bei dem damaligen tschechischen Großbailli tatsächlich um einen ehemaligen Agenten der früheren kommunistischen Geheimpolizei handelt oder nicht, wird auf der nächsten Seite behandelt.
Letzte Aktualisierung am 14.12.2017
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